c) Die Beschwerdegegnerin gibt in ihrer Beschwerdeantwort vom 5. Juni 2023 an, die Beschwerdeführerin habe mit ihren Angeboten in den letzten Jahren den Massstab und damit das Preisniveau für solche Arbeiten gesetzt. Durch die öffentlichen Publikationen auf SIMAP sei dieses Preisniveau auch ihr bekannt gewesen, weshalb sie weit knapper und mit tieferen Ansätzen kalkuliert habe als sonst üblich, um den Zuschlag zu erhalten. Dass sie gegenüber der Beschwerdeführerin konkurrenzfähig geworden sei, sei kein Zufall, dass die Preisdifferenz so knapp ausgefallen jedoch schon.