gearbeitet hätten. Mit Ausnahme der Offerte der Beschwerdeführerin seien die Offerten in Kartonschachteln eingegangen. Diese Kartonschachteln seien nach erfolgter Offertöffnung und nach Erstellen des Öffnungsprotokolls infolge der Platzverhältnisse entsorgt worden. In ihrer Stellungnahme vom 16. August 2023 bringt die Vergabestelle vor, dem Offertöffnungsprotokoll könne transparent entnommen werden, dass alle Offerten – auch jene der Beschwerdegegnerin – fristgerecht eingegangen seien. Die Offerte der Beschwerdegegnerin sei auch vollständig gewesen, Nachforderungen seien bei keiner Offerte nötig gewesen.