die Beschwerdegegnerin ihr Angebot eingereicht habe, nicht mehr vorhanden und offenbar entsorgt worden. Sie glaube nicht an einen Zufall. Sie habe viel Aufwand in ihr Angebot investiert und ihr drohe der Verlust eines wichtigen Auftrags, weshalb sie sicher sein möchte, dass alles korrekt abgelaufen sei. Spätere Änderungen ausserhalb dokumentierter Bereinigungen und Erläuterungen seien nicht zulässig. Die Offertöffnung habe am 23. Februar 2023 und damit unter Umständen erst mehrere Tage nach Eingang der Angebote, welche bis am 20. Februar 2023 der Post hatten übergeben werden müssen, stattgefunden.