a) Die Beschwerdeführerin führt in ihrer Beschwerde vom 26. April 2023 aus, zwischen dem Angebot der Beschwerdeführerin und dem Angebot der Beschwerdegegnerin gebe es eine auffallend kleine Preisdifferenz von nur CHF 3623.30, welche unerklärlich und nicht zufällig sein könne. In allen früheren Ausschreibungen für Belagserneuerungen des TBA OIK II seit 2019 habe die Beschwerdeführerin den Auftrag aufgrund des preisgünstigsten Angebots jeweils gewonnen, wobei die Preisdifferenzen zum zweittiefsten Angebot immer deutlich gewesen seien.