Vorinstanz zurückzuweisen sei. Die Vergabestelle nahm hierzu mit Eingabe vom 16. August 2023 Stellung, hielt an ihren Ausführungen gemäss Stellungnahme vom 6. Juni 2023 fest und beantragt weiterhin die Abweisung der gestellten Anträge. Auch die Beschwerdegegnerin hielt mit Stellungnahme vom 18. August 2023 an den Anträgen gemäss Stellungnahme vom 5. Juni 2023 fest. 7. Mit Verfügung vom 21. September 2023 bat das Rechtsamt die Vergabestelle um die Beantwortung einer Frage in Bezug auf das Leistungsverzeichnis. Die Vergabestelle reichte ihre Antwort am 5. Oktober 2023 ein.