4. Mit Stellungnahme vom 5. Juni 2023 stellt die Beschwerdegegnerin folgende Anträge: «1.die Beschwerde vollumfänglich abzuweisen; 2. der Antrag auf Erteilung der aufschiebenden Wirkung abzuweisen 3. die Anordnung der einstweiligen Untersagung aller Vollzugsvorkehrungen, welche den Ausgang des hängigen Beschwerdeverfahren präjudizieren können, ohne Verzug aufzuheben, und; 4. die von der Vergabestelle einzureichenden Unterlagen, welche Geschäftsgeheimnisse der Zuschlagsempfängerin enthalten, von der Akteneinsicht der Beschwerdeführerin auszunehmen und vertraulich zu behandeln.»