Subeventualiter sei die Sache mit verbindlichen Anweisungen zur Neudurchführung der Beurteilung oder Wiederholung des Verfahrens an die Vergabestelle zurückzuweisen; Subsubeventualiter sei die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verfügung festzustellen und der Beschwerdeführerin Schadenersatz in der Höhe von mindestens CHF 15'000 zulasten der Vergabestelle zuzusprechen. Anträge