Es gingen insgesamt vier Angebote ein. Sowohl die Beschwerdeführerin als auch die Beschwerdegegnerin reichten innert Frist ihre Angebote ein. Mit Zuschlagsverfügung vom 6. April 2023 erteilte die Vergabestelle der Beschwerdegegnerin den Zuschlag mit der Begründung, dass das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag erhalte. 2. Gegen die Zuschlagsverfügung vom 6. April 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 26. April 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD). Dabei stellt sie folgende Rechtsbegehren und Anträge: «Rechtsbegehren