c) Mit der Zuschlags- und Ausschlussverfügung vom 7. März 2022 wurde der Beschwerdeführerin in der Beilage eine Begründung des Ausschlusses zugestellt. In dieser Begründung gibt die Vergabestelle detailliert und nachvollziehbar an, aus welchen Gründen der Ausschluss erfolgte. Das rechtliche Gehör wurde nicht verletzt. 4. Zusammenfassung, Kosten a) Zusammenfassend ging die Vergabestelle zu Recht davon aus, dass es sich beim Zusatz zur Offerte der Beschwerdeführerin um einen unzulässigen Vorbehalt handelte. Der Ausschluss der Beschwerdeführerin vom Verfahren ist rechtmässig erfolgt. Die Beschwerde erweist sich als unbegründet und ist abzuweisen.