Bei Durchsicht der Angebotsunterlagen ist offensichtlich, dass eine teuerungsbedingte Preisanpassung von der Vergabestelle nicht akzeptiert wird. Mit dem Zusatz zur Offerte macht die Beschwerdeführerin deutlich, dass sie das Risiko von Preissteigerungen durch die Vereinbarung eines Teuerungsausgleiches bei Vertragsabschluss auszugleichen gedenkt. Um die Vorgaben der Ausschreibung einzuhalten, hätte die Beschwerdeführerin diesen Zusatz aus der Offerte entfernen müssen und das Risiko der Materialpreissteigerung in ihre Offertkalkulation miteinbeziehen müssen.