In ihrem Angebot vom 20. Januar 2022 führt die Beschwerdeführerin die gemäss Leistungsverzeichnis gebotenen Positionen auf. Auf der letzten Seite des Angebots hat die Beschwerdeführerin neben anderen Hinweisen wie beispielsweise zu Lieferfristen und zur neuen Bauarbeitenverordnung per 1. Januar 2022 folgende Anmerkung gemacht: «Material Teuerungsrisiko: Die Preissituation auf den Materialmärkten ist im Moment instabil. Dies widerspiegelt sich in massiven Materialpreissteigerungen. Wir behalten uns deshalb vor, bei Vertragsabschluss einen Teuerungsausgleich aufgrund einer Teuerungsabrechnung im Sinne der SIA 118 Art. 64-68 zu vereinbaren.»