e) Die Ausschreibungsunterlagen enthalten ein Angebotsformular. Auf diesem ist bei «Teuerung» ein «-» angebracht.9 Das Formular der KBOB10 «Bestimmungen zum Vergabeverfahren für Werkleistungen, Teil A» behandelt in Ziffer. C.4 die Preisänderung infolge Teuerung. Dort hat die Vergabestelle «Im Vergabeverfahren keine.» vermerkt.11 In den Ausschreibungsunterlagen ist auch der Entwurf des Werkvertrags enthalten, welcher nach dem Zuschlag zwischen der Vergabestelle und der Zuschlagsempfängerin abgeschlossen werden soll. Auf der ersten Seite des Vertragsentwurfes ist vermerkt «Teuerungsberechtigt: Nein».12