Damit sei das Inkrafttreten eines Standardtextes seitens Unternehmer wegbedungen. Zudem sei in der Ausschreibung bei den Eignungskriterien vermerkt, der Bauherr behalte sich vor, nach Offerteneingang weitere Nachweise einzuverlangen. Es wäre daher möglich gewesen, den Standardtext in der Offerte als ungültigen Nachweis zu verlangen.