c) Im vorliegenden Ausschreibungsverfahren sind sechs Angebote eingegangen, wobei zwei Anbietende – darunter die Beschwerdeführende – vom Verfahren ausgeschlossen wurden. Die Beschwerdegegnerin hat ihre Leistungen zu einem Preis von CHF 328 454.00 angeboten. Die Beschwerdeführerin bot die Leistungen gemäss Angebot vom 20. Januar 2021 zu einem Preis von CHF 325 786.75 an. Die Beschwerdeführerin hätte somit eine realistische Chance, mit ihrem Angebot zum Zuge zu kommen, wenn sie mit ihrer Beschwerde obsiegt. Sie hat deshalb ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung der Zuschlagsverfügung. Die Beschwerde ist innert der zehntägigen Rechtsmittelfrist eingereicht worden.