a) Seit dem 1. Februar 2022 gelangt im Kanton Bern die totalrevidierte IVöB 20193 als kantonales Gesetzesrecht zur Anwendung. Gemäss Art. 64 Abs. 1 IVöB 2019 werden jedoch Vergabeverfahren, die vor Inkrafttreten dieser Vereinbarung eingeleitet wurden, nach bisherigem Recht zu Ende geführt. Die vorliegende öffentliche Beschaffung wurde am 24. November 2021 ausgeschrieben, so dass noch das alte Recht (ÖBG4, ÖBV) zur Anwendung kommt.