Die Beschwerdegegnerin stützt sich auf ein Schreiben der A.________ AG, in welchem bestätigt wird, dass das auf den Motoren verbaute System primär zum thermischen Management der Motoren während der Aufwärmphase diene und nicht Teil des Abgasnachbehandlungssystems sei. Das System diene dazu, den Motor schneller auf die notwendige Betriebstemperatur zu bringen und die volle Funktionstüchtigkeit der nachgelagerten Systeme und Komponenten sicherzustellen.