g) In ihrer Stellungnahme vom 1. März 2022 gab die Beschwerdeführerin an, in der Ausschreibung sei ein «SCR only» System als Pflichtteil angegeben gewesen. Mit «only» sei darauf hingewiesen worden, dass die neuste Abgasnorm ausschliesslich mit einem SCR-System und ohne Zusatzsystem erreicht werden müsse. Auch wenn die Beschwerdegegnerin angebe, dass das zusätzliche EGR-System primär dem thermischen Management diene, gebe es an diesem Motor trotzdem ein System, was dementsprechend nicht «SCR only» bedeute. Die Beschwerdeführerin bringt vor, sich das Recht vorzubehalten, im Falle des Aufrechterhaltens des Zuschlags an die Beschwerdegegnerin, das Produkt bei der Ablieferung zu besichtigen.