Weiter gibt die Beschwerdegegnerin an, das europäisch homologierte Abgasnachbehandlungssystem sei zusammengesetzt aus: Diesel-Oxydations-Katalysator (DOC), 6 , Beilage zur Beschwerde. 3/8 BVD 130/2022/1 Diesel-Partikel-Filter (DPF) und SCR (Selective Catalytic Reduction), das mit dem Harnstoff AdBlue betrieben werde.