e) Die Beschwerdegegnerin führte in ihrer Beschwerdeantwort vom 2. Februar 2022 aus, sie habe keine falschen Angaben gemacht. Sie reichte ein Schreiben der A.________ AG ein. Die A.________ AG führt zur Frage des EGR-Systems Folgendes aus: «Das auf den Motoren verbaute System dient primär zum thermischen Management der Motoren, insbesondere während der Aufwärmphase, und ist nicht Teil des Abgasnachbehandlungssystems. Damit wird der Motor schneller auf die notwendigen Betriebstemperaturen gebracht und die volle Funktionstüchtigkeit aller nachgelagerten Systeme und Komponenten sichergestellt.»