b) Die Beschwerdeführerin und die Beschwerdegegnerin reichten aufgrund der öffentlichen Ausschreibung auf Simap beide fristgerecht ein Angebot ein. Zu Ziffer 1b der technischen Spezifikationen machte die Beschwerdeführerin die Angabe «erfüllt», die Beschwerdegegnerin machte die Angabe «Ja, nur SCR». c) Die Vorinstanz prüfte die Eignungskriterien wie auch die Angaben zu den technischen Spezifikationen. Sie kam zum Schluss, dass beide Anbietenden alle Kriterien erfüllten und vergab den Auftrag aufgrund des definierten Zuschlagskriteriums des Preises an die Beschwerdegegnerin, welche den niedrigeren Gesamtpreis offerierte.