Das Pflichtenheft definiert auf 11 Seiten die technische Spezifikation für das zu beschaffende Fahrzeug sowie die geforderten Aufbauten und Zusatzausrüstung. Unter Ziffer 1 sind die Anforderungen an den Motor aufgeführt. Ziffer 1b lautet wie folgt: «Motor ohne Abgasrückführung, nur SCR Anlage». Die technischen Spezifikationen bildeten Teil der Angebotsunterlagen, welche von den Anbietenden mit Detailangaben zu jeder Anforderung mit dem Angebot eingereicht werden mussten.