2. Gegen diese Zuschlagsverfügung erhob die Beschwerdeführerin am 10. Januar 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD). Sie stellt sinngemäss den Antrag, die Zuschlagsverfügung sei aufzuheben. Sie macht dabei geltend, das TBA verlange in Ziffer 1b der technischen Spezifikation einen Motor ohne Abgasrückführung und ausschliesslich eine SCR-Anlage. Dieser Punkt werde vom Produkt, welches den Zuschlag erhielt, nicht erfüllt, die Beschwerdegegnerin habe falsche Angaben gemacht.