So führte sie in der Beschwerde aus, dass das an Siemens vergebene System für moderne Stellwerke als überholt zu betrachten sei und dieses Prinzip mit ihrer modernen Signalansteuerung nicht anwendbar sei. Aus diesem Grund müssten mindestens der Balisen-Driver sowie die ZBMS-Projektierung bei der Unternehmervariante ebenfalls von ihr bezogen werden. Damit hielt sich die Beschwerdeführerin mit ihrer Unternehmervariante auch diesbezüglich nicht an eine zwingende Vorgabe der Vergabestelle.