Der Einsatz dieses Pflichtmaterials ist für das zu beschaffende Produkt als zwingendes Muss- Kriterium zu bezeichnen, welches auch bei der Unternehmervariante zu berücksichtigten ist. Wenn die Vergabestelle solche zwingenden Muss-Kriterien festlegt, wäre die Vergabe an eine Anbieterin auf Basis einer Variante, welche diese Muss-Kriterien nicht erfüllt, aufgrund des Gleichbehandlungsgebots nicht zulässig.29 Auch aus diesem Grund erfolgte der Ausschluss der Unternehmervariante der Beschwerdeführerin aus der Bewertung zu Recht.