Mit diesen Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen gab die B.________ nicht nur klar zu bekennen, dass in der Amtsversion drei eigenständige Stellwerke (für G.________ und I.________ mit Standort beim Bahnhof I.________, für H.________ beim Bahnhof H.________) zu offerieren sind, sondern zeigte auch deutlich auf, welchen Spielraum die Anbieterinnen bezüglich der Stellwerke bei einer Unternehmervariante haben bzw. wo deren Grenzen sind. Die einzige, zugelassene Abweichung vom Grundsatz der drei eigenständigen Stellwerke, welche von der Vergabestelle mittels Unternehmervariante akzeptiert wurde, besteht beim Standort G.________/I.________ im Neubau bloss eines Master-Stellwerks in I.____