Die Vergabestelle hat die vorliegend umstrittene Submission gemäss den Ausschreibungsunterlagen in drei Teilbereiche unterteilt, wobei der Stellwerkersatz Bahnhof G.________/I.________ und der Stellwerkersatz Bahnhof H.________ je einen eigenen Teilbereich darstellten. Diese beiden Teilbereiche «Stellwerkersatz» mussten durch die Anbieterinnen so kalkuliert werden, dass der Teil G.________/I.________ und der Teil H.________ auch zeitlich getrennt bestellt und realisiert werden können.22 Die Leistungen und Lieferungen wurden sowohl in der Ausschreibung als auch in den Ausschreibungsbedingungen für die Submission G.________/I.________ und die Submission H.____