Angebotsauswertung21 äussert sich die Vergabestelle im Detail zu den Gründen für den Nichteinbezug der Unternehmervariante in die Bewertung, was ohne Prüfung dieser Offerte gar nicht möglich gewesen wäre. Diese Ausführungen zeigen damit, dass die Vergabestelle die Unternehmervariante sehr wohl geprüft hat, diese jedoch aus den aufgeführten Gründen nicht bewertete. Dieses Vorgehen ist zulässig und steht auch nicht im Widerspruch zu den Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen.