d) Die Beschwerdeführerin kritisiert in grundsätzlicher Weise, dass ihre Unternehmervariante von der Vergabestelle nicht geprüft worden sei, obwohl sie hierzu verpflichtet gewesen wäre. Diesem Einwand kann nicht gefolgt werden. So hat die Vergabestelle die Unternehmervariante mangels Gleichwertigkeit und Nichteinhaltung der Vorgaben zwar nicht in die Bewertung miteinbezogen. Dies bedeutet aber nicht, dass sie diesen Vorschlag nicht geprüft hätte. In der