Bei der Unternehmervariante handelt es sich somit um ein Angebot, das sich vom normalen Angebot darin unterscheidet, dass es in bestimmten Punkten von der Ausschreibung abweicht bzw. nicht alle Vorgaben der Ausschreibung eins zu eins übernimmt, also etwas Anderes vorschlägt, jedoch im Unterschied zum Teilangebot zum ausgeschriebenen oder zumindest zu einem vollumfänglich gleichwertigen Ergebnis führt.16 Die Variante muss dem ausgeschriebenen Willen der Auftraggeberin entsprechen, die ausgeschriebenen Ziele wahren und mit den übrigen Angeboten vergleichbar sein, ansonsten die Auftraggeberin etwas beschaffen müsste, was sie nicht braucht oder nicht will.