«Unternehmervarianten sind zugelassen und können zusätzlich zur Amtsversion als alternativen Vorschlag eingereicht werden. Sie werden separat geprüft und dabei der Nutzen ermittelt. Bei entsprechendem Kosten/Nutzen-Vorteil werden Unternehmervarianten analog der Amtsvarianten bewertet und beim Vergabeentscheid berücksichtigt. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich das Recht vor, im Falle von grossem Nutzen für die Bahn, eine Unternehmervariante zu wählen. Die Amtsversion ist auf jeden Fall einzureichen. Fehlt eine solche und werden lediglich Unternehmervarianten eingereicht, wird von einem unvollständigen Angebot ausgegangen, das aus dem Verfahren ausgeschlossen wird.»