Dies habe sie nicht gemacht. Dass die Unternehmervariante nicht alle Punkte der Leistungsbeschreibung so erfülle wie sie ausgeschrieben seien, liege in der Natur einer Variante. Letztlich habe sie genau das angeboten, was die Vergabestelle wolle, nämlich den Ersatz der drei Stellwerke und die Beistellung von Reservematerialien. Die Abweichungen würden einzig die technische Lösung zur Erfüllung dieser Anforderungen betreffen. Die Unternehmervariante hätte daher, wie die Amtsversionen, nach den Kosten-/Nutzenkriterien bewertet werden müssen.