a) In der Beschwerdeergänzung vom 14. September 2021 beanstandet die Beschwerdeführerin die fehlende Durchführung einer Angebotspräsentation. Gemäss Ausschreibungsunterlagen habe sich die Vergabestelle vorbehalten, eine Angebotspräsentation durchzuführen, um Angaben verifizieren zu könne und zusätzliche Informationen zu erhalten. In Anbetracht der Technizität und der kommerziellen Bedeutung ihrer Unternehmervariante sei es völlig unverständlich, dass die Vergabestelle auf diese Präsentation verzichtet habe.