b) Im vorliegenden Beschaffungsverfahren reichten insgesamt drei Unternehmen ein Angebot ein, wobei die Beschwerdeführerin gemäss Zuschlagsauswertung der Angebote6 mit ihrer Amtsvariante den dritten Platz belegte. Die Beschwerdeführerin bringt in ihrer Beschwerde vor, dass die von ihr eingereichte Unternehmervariante zu Unrecht nicht geprüft und bewertet worden sei, weshalb die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen sei. Da die Unternehmervariante der Beschwerdeführerin den klar billigten Angebotspreis enthält, hat die Beschwerdeführerin eine realistische Chance, mit ihrem Angebot zum Zuge zu kommen, wenn sie mit ihrer Beschwerde obsiegt.