Mit Stellungnahme vom 19. August 2021 beantragt die B.________ die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten ist sowie die Bestätigung des Zuschlags an die Beschwerdegegnerin. Weiter beantragt sie, dem Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde sei nicht stattzugeben und es sei der Antrag abzuweisen, wonach der Beschwerdeführerin umfassende Akteneinsicht in die amtlichen Akten des Beschaffungsverfahrens zu geben sei. Die Beschwerdegegnerin verzichtete mit Eingabe vom 23. August 2021 sinngemäss auf das Stellen von Anträgen in der Sache.