«1. Es sei der vorliegenden Beschwerde zunächst superprovisorisch und alsdann definitiv die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen und der Beschwerdegegnerin 1 [hier: Vergabestelle] zu verbieten, den Vertrag mit der Zuschlagsempfängerin abzuschliessen. 2. Der Zuschlag der Beschwerdegegnerin 1 [hier: Vergabestelle] an die Zuschlagsempfängerin sei aufzuheben und die Sache sei zur Neubeurteilung im Sinne des Entscheids an die Beschwerdegegnerin 1 [hier: Vergabestelle] zurückzuweisen.