akzeptieren, könnte auch ein allfälliges Verbot des Beizugs von Subunternehmen (was die Vergabestelle vorschreiben kann, hier jedoch nicht der Fall ist) umgangen werden. Vorliegend könnte damit die Forderung der B.________AG und die Vorgabe des Lizenzgebers umgangen werden, wonach Leistungen ausschliesslich durch Lizenznehmer zu erbringen sind, indem die betreffenden Kleinunternehmen ihren einzigen Arbeiter und zugleich Inhaber ausleihen. Es scheint nicht ausgeschlossen, dass damit die Grenze des Rechtsmissbrauchs überschritten wird. Letztlich kann dies jedoch – wie ausgeführt – offen bleiben, da das Angebot der Beschwerdegegnerin ohnehin auszuschliessen ist.