a) Insgesamt liegen beim Angebot der Beschwerdegegnerin zwei Ausschlussgründe vor. Einerseits hat die Beschwerdegegnerin der B.________AG in der Offerte falsche Auskünfte erteilt (Art. 24 Abs. 1 Bst. d ÖBV) und andererseits hat die Beschwerdegegnerin ihr Angebot nach dessen Einreichung in unzulässiger Weise wesentlich verändert (Art. 19 ÖBV). Hätte die B.________AG im Vergabeverfahren von diesen Verstössen gewusst, hätte sie das Angebot der Beschwerdegegnerin bereits zu diesem Zeitpunkt ausschliessen müssen.