c) Entgegen den Ausführungen unter Ziffer 6 des Angebots der Beschwerdegegnerin verfügt von den beigezogenen Unternehmen einzig die Firma L.________ über die nötige Lizenz, nicht jedoch die Firmen I.________GmbH, J.________GmbH sowie K.________GmbH (vgl. die von der Beschwerdeführerin eingereichte Liste der Lizenznehmer gemäss Jahresbericht Domino, Stand per 31.12.202015). Dies wird von der Beschwerdegegnerin im Verlaufe des Beschwerdeverfahrens auch nicht bestritten.