In diesem Fall sei der Zuschlag – in Gutheissung der Beschwerde – der Beschwerdeführerin zu erteilen. Könne sie dagegen rechtskonform darlegen, dass die Firmen L.________, I.________GmbH und J.________GmbH im Einklang mit ihrem Angebot als Subunternehmen agieren wie auch über die erforderlichen Lizenzrechte verfügen, so sei der Zuschlag zu bestätigen und die Beschwerde abzuweisen.