b) Im vorliegenden Beschaffungsverfahren reichten bloss die Beschwerdeführerin und die Beschwerdegegnerin ein Angebot ein. Die Beschwerdeführerin bringt in ihrer Beschwerde vor, dass das Angebot der Beschwerdegegnerin mangels Erfüllung eines Eignungskriteriums von der Vergabe hätte ausgeschlossen werden müssen. Die Beschwerdeführerin hat damit eine realistische Chance, mit ihrem Angebot zum Zuge zu kommen, wenn sie mit ihrer Beschwerde obsiegt. Sie hat deshalb ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung der Zuschlagsverfügung. Die Beschwerde ist innert der zehntägigen Rechtsmittelfrist eingereicht worden. Sie enthält einen Antrag und eine Begründung.