2. Gegen die Zuschlagsverfügung vom 28. Januar 2021 erhob die Beschwerdeführerin am 9. Februar 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD). Sie beantragt die Aufhebung der Zuschlagsverfügung und die Erteilung des Zuschlags an sich. In formeller Hinsicht beantragt sie, der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. In den Erwägungen verlangt sie, es seien ihr die gesamten Verfahrensakten zur Einsichtnahme und allfälligen ergänzenden Stellungnahme zukommen zu lassen. Zudem sei die Liste der von der Beschwerdegegnerin beigezogenen Subunternehmen offen zu legen.