Im Übrigen könnte eine Reduktion des Angebotspreises auf lediglich die tatsächlichen Strassenbauarbeiten oder die Berücksichtigung des gesamten Umsatzes der Anbieterinnen keineswegs unter den Wortlaut des umstrittenen Eignungskriteriums subsumiert werden. Eine Beurteilung der Angebote mit diesem Eignungskriterium wäre demzufolge ohnehin nicht möglich.