Ein dreimal so hoher Jahresumsatz dieses Geschäftszweigs stellt sicher, dass eine Unternehmung oder eine Bietergemeinschaft neben dem ausgeschriebenen Auftrag noch weitere ähnliche Aufträge ausführt. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit eines möglichst reibungslosen Bauablaufs, da Arbeiten flexibler eingeteilt werden können und die Tragbarkeit von allfälligen Mehrkosten ist ebenfalls besser sichergestellt. Auch mit Blick auf Sinn und Zweck dieses Eignungskriteriums erscheint es somit naheliegend, für die Eruierung der Jahresleistung die Angebotssumme durch die «Baujahre» zu dividieren, resp. die während einem Jahr zu erbringende Leistung als massgebend zu erachten.