Demgegenüber umschreibt das Wort «Jahresleistung» die Leistung, die während einem Jahr zu erbringen ist. Falls bei der Berechnungsformel somit die Angebotssumme durch die Anzahl Baumonate zu dividieren wäre, stünde das errechnete Resultat in einem Widerspruch zu dem Resultat, das eigentliche hätte berechnet werden sollen. Eine Auslegung und Anwendung dieses Eignungskriteriums wie es die Beschwerdeführerinnen geltend machen, führte somit zu einem widersprüchlichen Resultat. Demgegenüber ergibt die Division der Angebote durch die Baujahre (dividiert durch 1.25 oder dividiert durch 15 und multipliziert mit 12) die zu erbringende Leistung während einem Jahr.