Die Leistung selber sei je nach Bauzeit hoch oder hinunterzurechnen. So könne gewährleistet werden, dass alle Angebote gleich bewertet würden und längerdauernde Arbeiten nicht den zu erfüllenden Jahresumsatz erhöhten. Dieser Nachweis resp. die entsprechende Auslegung habe im Übrigen auch einen konkreten Bezug zur Eignung: Bauausführungen seien Schwankungen unterworfen und die Termineinhaltung sei ausgesprochen wichtig. Es könne jedoch vorkommen, dass Unternehmen wegen Verzögerungen unverrichteter Dinge wieder abrücken müssten und dadurch Mehrkosten entstünden. Diese seien vom Verschuldeten zu tragen.