Die Vergabestelle hat demgegenüber in ihrer Ausschlussverfügung ausgeführt, bei einem Angebotspreis von 2 395 286.45 Franken und einer Bauzeit von 15 Monaten ergebe sich eine Jahresleistung von 1 916 229.15 Franken. Der erforderliche Jahresumsatz hätte somit mindestens 5.748 Millionen Franken betragen sollen. Mit einem Jahresumsatz von 2.97 Millionen Franken erfüllten die Beschwerdeführerinnen dieses Eignungskriterium nicht, weshalb sie vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden müssten. In ihrer Beschwerdevernehmlassung ergänzt sie, eine Jahresleistung beziehe sich immer auf ein Jahr. Die Leistung selber sei je nach Bauzeit hoch oder hinunterzurechnen.