b) Die Beschwerdeführerinnen machen geltend, die erforderliche Leistung ergebe sich gemäss dem klaren Wortlaut dieses Eignungskriteriums aus der Angebotssumme geteilt durch die Bauzeit. Bei einem Angebotspreis von 2 395 286.45 Franken und einer vorgesehenen Bauzeit von 15 Monaten ergebe dies 159 685.75 Franken. Multipliziert mit drei resultiere ein erforderlicher Jahresumsatz von 479 057.30 Franken. Mit einem gemittelten Jahresumsatz von 2.97 Millionen Franken erfüllten die Beschwerdeführerinnen dieses Kriterium ohne weiteres. Dieses Kriterium sei gemäss der Auslegung der Beschwerdeführerinnen anzuwenden.