a) Die Vergabestelle hat die Eignungskriterien nicht bei der Ausschreibung selber bekannt gegeben, sondern diesbezüglich auf die gleichzeitig zugänglich gemachten Ausschreibungsunterlagen verwiesen. Im Dokument B Bestimmungen zum Vergabeverfahren und Besondere Bestimmungen vom 10. Juli 2020 auf Seite 7 hielt die Vergabestelle unter Eignungskriterien insbesondere Folgendes fest: