c) Die Beschwerdeführerinnen haben bei der Vergabestelle fristgerecht ein Angebot eingereicht. Das Angebot der Beschwerdeführerinnen weist im Vergleich zu den übrigen Angeboten den tiefsten Preis auf.5 Da der Preis bei der Eruierung des wirtschaftlich günstigsten Angebots zu 50 % gewichtet werden soll, hätten die Beschwerdeführerinnen eine realistische Chance, den Zuschlag zu erhalten, falls sie die Eignungskriterien erfüllen sollten. Das schutzwürdige Interesse der Beschwerdeführerinnen ist daher intakt.