Mit Eingabe vom 17. Dezember 2020 nahm die Vergabestelle schliesslich zur eingereichten Beschwerde Stellung. Sie beantragt, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten. Eventualiter sei die Beschwerde abzuweisen. Zum Gesuch um aufschiebende Wirkung der Beschwerde hat sie sich nicht geäussert. II. Erwägungen 1. Zuständigkeit und schutzwürdiges Interesse